Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hunde Zentrum Doggy’s Playground

§ 1 Allgemein

Die AGB’s gelten in der Hundeschule sowie in der Betreuung von Doggy’s Playground.
Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergeben.

Jede Änderung bedarf der Schriftform. Mündliche Abreden gelten als nicht getroffen.

Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von § 833 BGB
(Hundehalter/Eigentümergefährdungshaftung).

Für Schäden, die der Hund während der Betreuung erleidet, übernimmt Doggy’s
Playground keine Haftung.

Davon unberührt bleibt die Haftung von Doggy’s Playground wegen Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.

Für Schäden, die der Hund an Dritten verursacht (Mensch/Tier), haftet der Hundehalter.

§ 2 Aufnahme

Jeder Hund muss zunächst eine Probe bestehen, in der seine Verträglichkeit mit
Mensch und Tier nachgewiesen wird.

Die Dauer und die Bezahlung der Probe wird von Doggy’s Playground individuell festgelegt.
Wir behalten uns vor, einen Hund ohne Angabe von Gründen während der Probe und bei
der Anmeldung abzulehnen. Der gezahlte Betrag für die Probe wird bei Abbruch dieser
nicht erstattet.

Der Hundebesitzer hat uns vorab über eventuelle Verhaltensstörungen des zu
betreuenden Tieres in Kenntnis zu setzen.

Listenhunde und ähnlich klassifizierte Hunde sind von der Betreuung ausgeschlossen.
Läufige Hündinnen sind von der Betreuung ausgeschlossen. Kranke Hunde können durch
Doggy’s Playground von der Betreuung ausgeschlossen werden.

Unkastrierte Rüden sind von der Betreuung ausgeschlossen. Hiervon nicht betroffen sind
Welpen und Junghunde. Hierbei entscheidet Doggy’s Playground je nach Verhalten des
Hundes bis zu welchem Alter eine Betreuung möglich ist und ab welchem Alter der Hund
nicht mehr betreut werden kann.

Der Hundebesitzer erbringt Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender
Deckung und gültige Schutzimpfung.

Außerdem versichert er, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten
ist.

§ 3 Betreuung

Der Hundehalter akzeptiert hiermit die jeweils aktuellen von Doggy’s Playground
festgelegten Bring- und Abholzeiten betreffend den zu betreuenden Hund, wie einsehbar
auf der Homepage von Doggy’s Playground und jeweils ausgehangen in der HuTa an der
Informationstafel und der Eingangstür. Ein Bringen und/ oder Abholen des Hundes
außerhalb dieser Zeiten kann in Einzelfällen durch individuelle
Vereinbarung mit Doggy’s Playground eingeräumt werden.

Doggy’s Playground betreut Hunde art- und verhaltensgerecht in Gruppen, ähnlich den im
Rudel lebenden Wölfen und Wildhunden.

Wir beachten das Tierschutzgesetz und seine Nebenbestimmungen.

Wir versichern, dass mit dem Hund sorgfältig umgegangen wird und die Hunde immer
bestmöglich betreut werden.

Im Falle einer Verletzung eines Hundes unternimmt Doggy’s Playground alle nötigen
Schritte und informiert umgehend den Hundehalter und, soweit verhältnismäßig notwendig,
auch Polizei, Tierschutz und Tierheime.

Der Hundehalter ist verpflichtet uns Verletzungen und/oder Krankheiten unverzüglich
mitzuteilen. Notwendige Medikamente müssen uns mit den entsprechenden
Verabreichungshinweisen übergeben werden.

Sollte der Halter durch das Verhalten seines Hundes (Durchfall, Erbrechen, Husten,
Niesen, ect.) auf die Möglichkeit einer Erkrankung aufmerksam werden, so hat er
unverzüglich Doggy’s Playground vor Betreuungsbeginn darüber zu informieren.

Doggy’s Playground entscheidet dann, ob der Hund separat gehalten werden kann oder
eine Betreuung abgelehnt werden muss.

Hält Doggy’s Playground während der Betreuung eine tierärztliche Behandlung für dringend
notwendig, so willigt der Hundebesitzer bereits jetzt ein, dass der Hund einem Tierarzt
vorgestellt wird. Alle hierdurch entstehenden Kosten trägt der Hundebesitzer.

Doggy’s Playground behält sich vor, einen Hund nach mehrfachen Verhaltensauffälligkeiten
die der Sicherheit von Mensch und/oder anderen Hunden gefährden können, von der
Betreuung auszuschließen.

§ 4 Haftung

Doggy’s Playground achtet sorgfältig auf ein friedliches Miteinander unter den betreuten
Hunden.

Sollte es dennoch Auseinandersetzungen zwischen den Tieren geben, übernimmt Doggy’s
Playground keine Haftung dafür, in diesem Fall kommt der Halter des verursachenden
Hundes (primär) bzw. dessen Haftpflichtversicherung (sekundär), für entstehende Kosten
auf. (Dies ist rechtlich nicht anders möglich).

Doggy’s Playground schließt jede Haftung auf Schadensersatz aus. Es sei denn,
Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung
herbeigeführt. Gleiches gilt auch für einen gesetzlichen Vertreter oder einen
Erfüllungsgehilfen.

Sollte ein Hund eigenständig das Grundstück verlassen oder während des
Bring- und Abholvorgangs entlaufen, haftet Doggy’s Playground nicht für Schäden am
Hund oder Dritten.

Stirbt ein Hund während der Betreuung, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn,
der Tod wurde durch das grob fahrlässige oder vorsätzliche Verhalten von Doggy’s
Playground verursacht.

§ 5 Besondere Vereinbarungen und Preise Tagesbetreuung

Voraussetzung für die Tagesbetreuung durch Doggy’s Playground ist die
regelmäßige, mindestens aber zweimalige wöchentliche Betreuung eines Hundes.
Die Tagesbetreuung wird für zwei Monate vereinbart („Grundlaufzeit“) und ist
jeweils monatlich im Voraus in bar zu bezahlen. Der Vertrag gilt als geschlossen,
wenn die Bezahlung für den ersten Monat im Voraus durch den Hundehalter in bar
beglichen wurde und Doggy’s Playground den Hund im Anschluss erstmals nach
dieser Zahlung tatsächlich zur Tagesbetreuung annimmt.

Der Betreuungsvertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere zwei Monate
(„Verlängerungsperiode“) soweit er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende
der Grundlaufzeit oder einer Verlängerungsperiode durch den Hundehalter oder
Doggy’s Playground in Textform gekündigt wird. Der Zugang der Erklärung ist für
die Einhaltung der Kündigungsfrist maßgeblich. Davon unberührt bleibt das Recht
beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist.

Die jeweiligen Preise pro Monat richten sich danach, wie oft der Hund pro Woche
zur Betreuung abgegeben werden soll. Es gelten die jeweils aktuellen Preise
(„Abos“) zum Zeitpunkt des Beginns der Grundlaufzeit des Betreuungsvertrages
bzw. zu Beginn einer jeweiligen Verlängerungsperiode selbigen, wie einsehbar auf
der Homepage von Doggy’s Playground und jeweils in der HuTa ausgehangen.
Bei Bedarf und entsprechender Kapazität können einzelne Tage zum Tagespreis
des am Monatsbeginn abgeschlossenen Abos gebucht werden und müssen am
selbigen in bar bezahlt werden.

Die konkreten Wochentage des jeweils vereinbarten Abos sind bis zu einer Woche
im Voraus mit Doggy’s Playground abzustimmen.

Nicht in Anspruch genommene Tage während des Betreuungsvertrages, gleich aus
welchem Grunde, werden nicht erstattet. Dies gilt insbesondere auch für den Fall,
dass der Hund während des laufenden Betreuungsvertrages wegen Läufigkeit,
Krankheit o.ä. von der Betreuung ausgeschlossen ist.

Die Abrechnung der Abos läuft auch im Übrigen in pauschalierter Weise. Krankheiten auf
Seiten der Hundebesitzer und Betreiber von Doggy’s Playground, Ferien, gesetzliche
Feiertage und Betriebsferien von Doggy’s Playground werden nicht herausgerechnet. Für
die Betriebsferien von Doggy’s Playground gilt dies nur dann, wenn diese bei
Vertragsschluss oder mindestens vier Wochen vor Beginn einer jeweiligen
Verlängerungsperiode durch Aushang im Eingangsbereich der Hundetagesstätte und durch
Mitteilung auf der Homepage von Doggy’s Playground bekannt gegeben wurden.

§ 6 Urlaubsbetreuung

Doggy’s Playground bietet, je nach Verfügbarkeit, die Betreuung von Hunden über
drei Nächte oder längere Zeiträume an („Urlaubsbetreuung“).
Die Bezahlung der Urlaubsbetreuung erfolgt stets im Voraus spätestens vier
Wochen vor Beginn der Betreuung. Im Falle einer Reservierung der Betreuung mit
einer kürzeren Vorlaufzeit als vier Wochen, ist die Bezahlung sofort fällig.
Mit der Annahme der Bezahlung durch Doggy’s Playground gilt der Vertrag über die
Urlaubsbetreuung als geschlossen.

Die jeweils aktuellen Preise für die Urlaubsbetreuung im Zeitpunkt der
Reservierung finden Anwendung für die jeweilige Urlaubsbetreuung, einsehbar auf der Homepage von Doggy’s Playground.

Für die Urlaubsbetreuung gelten Stornobedingungen, wie folgt:
Bei Zugang von Stornierungen bis zu 4 Wochen vor Betreuungsbeginn wird eine
Stornierungsgebühr von 50 % des Gesamtpreises der stornierten
Urlaubsbetreuung fällig.

Bei Zugang von Stornierungen bis zu 2 Wochen vor Betreuungsbeginn wird eine
Stornogebühr von 75 % des Gesamtpreises der stornierten Urlaubsbetreuung fällig.
Bei Zugang von Stornierungen bis zu 1 Wochen vor Betreuungsbeginn wird eine
Stornogebühr von 100 % des Gesamtpreises der stornierten Urlaubsbetreuung
fällig. Gleiches gilt wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung
des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.

Fällige Stornogebühren werden mit einem etwaigen Rückzahlungsanspruch des Kunden
betreffend die nicht in Anspruch genommene Betreuung aufgerechnet.
Stornierungen bedürfen der Textform.

§ 7 Rechte von Doggy’s Playground

Wird ein Hund nicht innerhalb der geltenden Abholzeit abgeholt, wird die Überziehung
wie folgt in Rechnung gestellt:
Für die ersten 15 Minuten der Überziehung werden EUR 10,00 durch den
Hundehalter fällig. Danach wird jede angefangene Viertelstunde mit EUR 15,00 berechnet.
Wird der Hund auch am folgenden Tag noch nicht abgeholt, ist Doggy’s Playground
berechtigt, den Hund anderweitig bzw. im Tierheim unterzubringen.Alle durch
Nichtabholung entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.

Aus Gründen von Unverträglichkeit, Leistungsstörung oder höherer Gewalt,
behalten wir uns vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Es findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Vertragssprache ist deutsch.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

An Stelle der unwirksamen Bedingungen soll eine dem Zweck dieser Bestimmung
entsprechende rechtswirksame Bestimmung gelten.